Allgemeine Geschäftsbedingungen Simon Beizaee – theoutsidefactory

§ 1 Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1  Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucherverträge im Sinne von § 13 BGB sind vom Geltungsbereich dieser AGB ausgeschlossen.

Anbieter und Vertragspartner ist Simon Beizaee, Einzelunternehmer, tätig unter dem Geschäftsnamen Simon Beizaee – theoutsidefactory, Garching bei München (im Folgenden einheitlich ‚theoutsidefactory‘). theoutsidefactory ist kein eigenständiger Rechtsträger; alle Rechte und Pflichten aus Verträgen treffen ausschließlich Simon Beizaee persönlich.

Die Produktion von Fotos, Filmen und Videos (im Folgenden ‚Aufnahmen‘) sowie die Einräumung von Lizenzen an bereits bestehenden Aufnahmen durch theoutsidefactory erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Sie gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern keine abweichenden Regelungen schriftlich vereinbart werden.

Diese AGB gelten ab Juni 2026. Alle früheren AGB verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

1.2  Fremde AGB

Abweichende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn theoutsidefactory ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

§ 2  Produktionsaufträge

2.1  Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge von theoutsidefactory sind unverbindlich. Kostenerhöhungen werden angezeigt, wenn eine Überschreitung der veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.

2.2  Beauftragung Dritter / Subunternehmer

Soweit für die Auftragsabwicklung Leistungen Dritter (z. B. Freelancer, Dienstleister, Locationbetreiber) erforderlich sind, ist theoutsidefactory bevollmächtigt, entsprechende Verträge im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers abzuschließen, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Soweit theoutsidefactory Subunternehmer im eigenen Namen beauftragt, haftet sie nicht für deren Leistungen und Arbeitsergebnisse, wenn die Beauftragung in Abstimmung mit dem Auftraggeber oder aufgrund von dessen Vorgaben erfolgte. Im Übrigen gilt § 7.2 dieser AGB.

2.3  Briefing

Das Briefing des Auftraggebers bildet die Grundlage für Aufnahmen und Kalkulationen. Es ist vollständig und schriftlich zu erteilen (z. B. E-Mail, Protokoll, PPM-Dokumentation). Liegt kein schriftliches Briefing vor, gelten E-Mail-Verkehr, Gesprächsprotokolle und Telefonnotizen von theoutsidefactory als Grundlage.

2.4  Künstlerischer Gestaltungsspielraum

Bei der Anfertigung der Aufnahmen besteht für theoutsidefactory künstlerische Gestaltungsfreiheit, soweit verbindliche Vorgaben aus Briefing, PPM oder mündlichen Anweisungen eingehalten werden. Reklamationen hinsichtlich des ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen gesonderter Vereinbarung und werden gesondert vergütet.

2.5  Abnahme und Mängelrüge

Ist der Auftraggeber oder ein Bevollmächtigter bei der Produktion anwesend, hat er die Aufnahmen noch am Set zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen.

Ist der Auftraggeber nicht anwesend, übermittelt theoutsidefactory die Aufnahmen nach Fertigstellung. Der Auftraggeber hat diese unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Eingang, schriftlich auf Mängel hin zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Aufnahmen als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).

2.6  Erreichbarkeit des Auftraggebers

Ist der Auftraggeber bei der Produktion nicht anwesend, hat er sicherzustellen, dass er oder ein Bevollmächtigter telefonisch und per elektronischer Kommunikation für kurzfristige Entscheidungen erreichbar ist.

2.7  Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Soweit der Auftraggeber Informationen, Gegenstände, Freigaben oder sonstige Leistungen beizustellen hat, hat er deren rechtzeitige Bereitstellung sicherzustellen. Verzögerungen aus der Sphäre des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten; entstehende Mehrkosten (Unterkunft, Umplanung, Standby-Zeiten etc.) trägt der Auftraggeber.

2.8  Releases / Einwilligungen

Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle erforderlichen Einwilligungen abgebildeter Personen sowie Nutzungsrechte an Objekten (z. B. Marken, Gebäude, Kunstwerke) nach KUG, DSGVO und sonstigen einschlägigen Vorschriften einzuholen. Der Auftraggeber stellt theoutsidefactory von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.

2.9  Gelieferte Gegenstände

Verderbliche Waren werden nach Produktionsende entsorgt. Nicht verderbliche Gegenstände werden auf Kosten des Auftraggebers zurückgesandt.

2.10  Bildauswahl

theoutsidefactory wählt die Aufnahmen aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Nutzungsrechte werden nur an den abgenommenen Aufnahmen und nur bei vollständiger Zahlung eingeräumt.

§ 3  Honorar, Nebenkosten und Zahlung

3.1  Kündigung

Beide Parteien können den Auftrag nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen. Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat theoutsidefactory Anspruch auf das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen gemäß § 648 BGB.

3.2  Zeitüberschreitung

Wird die vereinbarte Produktionszeit aus Gründen überschritten, die theoutsidefactory nicht zu vertreten hat, wird ein vereinbartes Pauschalhonorar anteilig erhöht. Bei Zeithonorar gilt der vereinbarte Stunden- oder Tagessatz.

3.3  Zusatzleistungen

Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach Zeitaufwand zum jeweils gültigen Tagessatz gesondert vergütet.

3.4  Nebenkosten / Reisekosten

Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Unterkunft, Fahrtkosten, Mietwagen, Fremdleistungen, Lizenzen) werden zusätzlich zum Honorar erstattet. Fahrtkosten werden mit 0,52 € pro Kilometer (Stand Juli 2026) abgerechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Reisezeiten ab einer Entfernung von 50 km (einfache Strecke) werden zu 50 % des vereinbarten Tagessatzes berechnet.

3.5  Fälligkeit / Abschlagszahlungen / Kostenvorschuss

Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Aufnahmen fällig. Bei Teilablieferungen ist das Teilhonorar jeweils bei Ablieferung fällig. Bei längeren Produktionen kann theoutsidefactory Abschlagszahlungen verlangen. Nebenkosten sind bei Anfallen zu erstatten. theoutsidefactory ist berechtigt, angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.

3.6  Zahlungsverzug

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist theoutsidefactory berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Darüber hinaus können Mahnkosten in Höhe von 5 € pro Mahnung in Rechnung gestellt werden.

3.7  Übergang der Nutzungsrechte

Urheberrechtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Honorars und sämtlicher Nebenkosten auf den Auftraggeber über.

3.8  Elektronische Rechnungsstellung

theoutsidefactory ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu stellen und zu übermitteln (§ 14 UStG). Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu. 

§ 4  Archivmaterial

4.1  Ansichtsmaterial

Aufnahmen aus dem Archiv von theoutsidefactory werden nur zur Sichtung und Auswahl überlassen. Mit der Überlassung werden keine Nutzungsrechte übertragen. Die Verwendung als Arbeitsvorlage, zu Layoutzwecken oder zur Kundenpräsentation stellt eine kostenpflichtige Nutzung dar und bedarf schriftlicher Zustimmung.

4.2  Lizenzhonorar

Für die Einräumung von Nutzungsrechten an Archivaufnahmen ist die vertraglich vereinbarte Lizenzgebühr fällig. Fehlt eine Vereinbarung, gilt die jeweils aktuelle MFM-Empfehlung (Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing).

§ 5  Nutzungsrechte

5.1  Umfang der Nutzungsrechteeinräumung

Der Auftraggeber erwirbt ausschließlich die vertraglich festgelegten Nutzungsrechte. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. theoutsidefactory bleibt berechtigt, die Aufnahmen im Rahmen der eigenen Portfolio- und Eigenwerbung zu verwenden (z. B. Website, Social Media, Showreel, Akquisematerial).

5.2  Keine Weiterübertragung an Dritte

Die Übertragung oder Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte, einschließlich verbundener Unternehmen, Tochtergesellschaften und Vertriebspartner, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von theoutsidefactory. Eine solche Zustimmung kann von der Zahlung eines angemessenen Lizenzhonorars abhängig gemacht werden.

5.3  Keine Bearbeitung

Die Nutzung der Aufnahmen ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung, Montage, fototechnische Verfremdung oder Veröffentlichung in Ausschnitten bedarf der schriftlichen Zustimmung von theoutsidefactory. Ausgenommen ist die Korrektur ungewollter Unschärfen oder Farbfehler mittels digitaler Retusche.

5.4  Urheberbenennung

Bei jeder Veröffentlichung der Aufnahmen ist theoutsidefactory als Urheber zu benennen. Die Benennung hat beim Bild oder im unmittelbaren Kontext zu erfolgen.

Bei Veröffentlichungen in digitalen Medien und sozialen Netzwerken (z. B. Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok, YouTube) ist zusätzlich zur Namensnennung das offizielle Profil von theoutsidefactory zu verlinken oder zu taggen (z. B. @theoutsidefactory.official, @theoutsidefactory). Die Verlinkung ersetzt nicht die textliche Urheberbenennung, sondern ergänzt diese.

Bei Print- und Offline-Veröffentlichungen genügt die Angabe: © theoutsidefactory oder Foto/Film: theoutsidefactory.

Unterbleibt die Benennung oder Verlinkung, gilt § 7.6 dieser AGB (Vertragsstrafe).

§ 6  Bilddaten und digitale Bildverarbeitung

6.1  Datenübergabe

theoutsidefactory übergibt dem Auftraggeber nach Auftragsabschluss die vereinbarten Aufnahmen im einvernehmlich festgelegten Format. Wird kein Format vereinbart, bestimmt theoutsidefactory ein geeignetes Format. Eine dauerhafte Archivierungspflicht durch theoutsidefactory besteht nicht.

6.2  Digitale Weitergabe

Die digitale Weitergabe von Aufnahmen ist nur zulässig, soweit sie zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist.

6.3  Archivierung

Aufnahmen dürfen nur für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Eine Speicherung in öffentlich zugänglichen Datenbanken oder Online-Archiven bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

6.4  Metadaten

In den Bilddateien enthaltene EXIF-, IPTC- und XMP-Daten dürfen weder verändert noch entfernt werden. Der Auftraggeber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass diese Metadaten bei jeder Datenübermittlung und Vervielfältigung erhalten bleiben.

 § 7  Haftung und Vertragsstrafen

7.1  Haftungsumfang

theoutsidefactory haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von theoutsidefactory oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet theoutsidefactory auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7.2  Haftungsausschluss für Drittleistungen

Soweit theoutsidefactory auf Vollmacht des Auftraggebers Verträge mit Dritten im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abschließt, übernimmt theoutsidefactory keine Haftung für die Leistungen dieser Dritten.

7.3  Haftungsausschluss für Nutzung

theoutsidefactory haftet nicht für die Art der Nutzung der Aufnahmen durch den Auftraggeber, insbesondere nicht für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung.

7.4  Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzungen von theoutsidefactory verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für die die gesetzlichen Fristen gelten.

7.5  Vertragsstrafe bei Nutzungsrechteverletzung

Bei unberechtigter Nutzung, Überschreitung eingeräumter Nutzungsrechte, unerlaubter Weitergabe an Dritte oder unberechtigter Bearbeitung der Aufnahmen ist theoutsidefactory berechtigt, eine Vertragsstrafe von 200 % des vereinbarten oder ortsüblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 500 € pro Aufnahme und Einzelfall, zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

7.6  Vertragsstrafe bei fehlender Urheberbenennung

Wird theoutsidefactory bei einer Veröffentlichung nicht als Urheber benannt (Ziff. 5.4), ist eine Vertragsstrafe von 100 % des vereinbarten oder ortsüblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200 € pro Aufnahme und Einzelfall, fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

§ 8  Umsatzsteuer und Künstlersozialabgabe

Zu den ausgewiesenen Honoraren kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Hinweis: theoutsidefactory ist nach § 24a UStG (Kleinunternehmerregelung) eingetragen oder weist Umsatzsteuer gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften aus. Die Künstlersozialabgabe (KSA) ist nach dem KSVG vom Auftraggeber direkt an die Künstlersozialkasse (KSK) abzuführen, soweit er abgabepflichtig ist. theoutsidefactory weist auf diese Pflicht hin, übernimmt jedoch keine Haftung für deren Erfüllung durch den Auftraggeber.

§ 9  Datenschutz

theoutsidefactory verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der DSGVO. Näheres regelt die Datenschutzerklärung unter theoutsidefactory.com/datenschutz.

 § 10  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Diese AGB wurden zuletzt überarbeitet im Juli 2026. theoutsidefactory behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorankündigungsfrist zu aktualisieren.

Hinweis: Diese AGB ersetzen alle früheren Fassungen ab dem 01.07.2025.

Simon Beizaee – theoutsidefactory, Garching bei München